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Französische Geschäfte beenden den automatischen Druck von Papierbelegen

Feb 14, 2024Feb 14, 2024

Die Änderung ist Teil einer Reihe von Anti-Abfall-Initiativen. Bild: ADragan / Shutterstock

Ab dem 1. April werden Papierbelege in Geschäften nicht mehr automatisch gedruckt, da Frankreich seine Bemühungen zur Abfallreduzierung verstärkt.

Die Änderung betrifft Kassenbons, Tickets für die Nutzung einer Bankkarte, Kassenbons sowie Gutscheine und Aktionsbons.

Verbraucher werden stattdessen aufgefordert, elektronische Quittungen per SMS, E-Mail oder Apps auf ihrem Smartphone abzurufen.

Physische Quittungen gelten jedoch unter bestimmten Umständen immer noch als Standard, etwa beim Kauf teurer Geräte oder als Nachweis, wenn eine Bankkarte ausfällt. Sie können immer noch eine physische Quittung anfordern, wenn Sie eine möchten.

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Die Änderung ist eine von mehreren Reformen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Abfall und Kreislaufwirtschaft (bekannt als Loi Agec), das im Jahr 2020 verabschiedet wurde.

Die Änderung war ursprünglich für den 1. Januar 2023 geplant, wurde jedoch auf April verschoben, um den Einzelhändlern die Anpassung an die neuen Regeln zu ermöglichen.

Nach Angaben des Öko-Start-ups Greenticket werden in Frankreich jedes Jahr rund 30 Milliarden Quittungen gedruckt, was das Fällen von 2,5 Millionen Bäumen und den Verbrauch von 950 Millionen Litern Wasser erfordert.

Einige Supermärkte wie Carrefour haben im Jahr 2021 die automatischen Papierbons abgeschafft. Unterdessen gab Super U an, durch die Umstellung 40.000 Kilometer Bonrollen eingespart zu haben.

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Einige Fälle, in denen Papierbelege weiterhin automatisch gedruckt werden, bleiben jedoch bestehen.

Dazu gehören teure Gegenstände wie Haushaltsgeräte, Sportgeräte, Kameras und andere elektronische Produkte.

Auch bei einer stornierten oder gutgeschriebenen Bankkartentransaktion, bei einem Gutschein, der für den Bezug eines Produkts oder einer Dienstleistung vorgelegt werden muss, oder bei Artikeln, die durch Wiegen erworben werden, werden automatisch Belege ausgedruckt.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, beim Kassierer einen Beleg anzufordern oder diesen auszudrucken, wenn Sie einen Selbstbedienungsautomaten nutzen.

Wenn Sie danach fragen, muss eine physische Quittung vorgelegt werden.

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